Versand durch Amazon #281 – Registrierung im OneStopShop nicht vergessen!

Hallo Leute, willkommen zur 281ten Ausgabe des Versand durch Amazon Logbuchs. Heute geht es um ein kleines Verwaltungsthema. Die Lieferschwellen und damit die Besteuerung von Verkäufen in der EU ändert sich. Und wenn ihr nicht den Verwaltungstod sterben wollt, registriert ihr euch am besten noch jetzt. Mehr in diesem Beitrag.

Doch zuerst ein Blick auf die Zahlen der vergangenen Woche. War die Vorwoche nur ein Strohfeuer?

Bericht zur Lage des Verkaufs

Spanien ist nach wie vor nicht vertreten im Mai. Das ist nach wie vor kein gutes Ergebnis.
Frankreich und Italien liegen Kopf an Kopf und kommen beide knapp über die 300€ Marke. Italien schlägt Frankreich nur Knapp. Das ist ein gutes Zeichen, war doch Frankreich vorher 2 Wochen noch mausetod.
Deutschland verliert wieder etwas an Boden und kommt nicht mehr über die 1400€ Marke.
In Summe stehen wir damit knapp unter 2000€. Das ist zwar spürbar (~700€!) weniger als in der Vorwoche, aber nach Corona will man sich nicht beschweren. Die Zahlen sind auf jeden Fall auf einem anderen Niveau.

One Stop Shop – Registrierung nicht vergessen!

Wer es von euch noch nicht gemacht hat (und Europaweit verkauft) sollte sich DRINGEND noch beim „One Stop Shop“ des Bundesamts für Steuern registrieren.

Um euch etwas Zeit zu sparen hier der „schnellste Weg“ (angeblich) um sich als Einzelunternehmer dort zu registrieren.

  1. Registriert euch beim Elster (der elektronischen Steuererklärung). Dadurch erhaltet ihr ein Zertifikat (das ist eine Datei die ihr auf eurem Gerät vorhalten müsst). Die Anmeldung dauert 1-2 Wochen, da ihr per Post eure Zugangsdaten zugeschickt bekommt.
  2. Wählt euch dann beim BzST Online Portal (BOP; Link siehe oben) ein und füllt eine Anmeldung zum OSS aus.
    Da sind ein paar Fachbegriffe dabei die euch etwas verwirren werden (umsatzsteuerliches Organverhältnis aka arbeitet ihr eigentlich für jemand anderes mit eurem Gewerbe) oder die Tolle „elektronische Schnittstelle“ (meine Interpretation: Stellt ihr anderen ein IT System/Marktplatz zur Verfügung damit die Handel treiben können -> Nein)

Wenn ihr smooth durch die Umstellung reiten wollt, müsst ihr von Tag 1 der neuen Lieferschwellenregelung ab, dort registriert sein. D.h. ihr müsst euch jetzt noch anmelden ansonsten werdet ihr erst im Q4 freigeschaltet und ihr müsst 3 Monate lang entweder eure Steuern europaweit korrekt selbst abführen oder den Verkauf bis dahin aussetzen. (Oder euer Steuerberater kennt noch ne Lösung… Nachmelden vielleicht?)

Das Thema ist aber auch dann nicht vom Tisch. Schließlich muss man die korrekten Summen noch melden. Hierbei werden wir uns dann wohl massiv auf Amazon und deren Umsatzsteuer-Berechnungsservice verlassen müssen. Der Tax-Report ist dabei das Mittel der Wahl. Damit das dann auch bei Amazon richtig funktioniert müsst ihr den Umsatzsteuerberechnungsservice von Amazon noch tunen und diesem mitteilen, dass ihr diese OSS Lösung nutzen werdet. Das könnt ihr in den Einstellungen tun. Die Email dazu kam heute bei mir an.

Lest euch unbedingt bei der IT-Rechts Kanzlei nochmal den Beitrag durch, der mehr ins Detail geht! Auch spannend sind da einige der Kommentare. Einer davon verwies auf das Problem, dass man nun eigentlich Kunden nach Lieferland (eigentlich Steuerland) unterschiedliche Preise anzeigen muss. Ansonsten muss man bei Dänen 22% (mal angenommen) nach Dänemark abführen, die Preise sind aber nur mit 19% (Deutschland) kalkuliert. Freut den Dänen, aber der Deutsche Händler verliert 3% Marge – was erheblich ist.

Das Thema wird noch spannend! Habt ihr dazu Gedanken? Bitte teilt die mit mir/den anderen hier in den Kommentaren. Wie geht ihr damit um?

Grüße,

Euer Kevin


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