Hallo Leute, willkommen zurück zur 186ten Ausgabe des Versand durch Amazon Logbuchs. Diese Woche gibt es neben den Zahlen noch zwei weitere Themen. Denn ich bekam Post zum Thema Steuern und Recycling. Doch zuerst wie üblich der …
Bericht zur Lage des Verkaufs
Nach den verrückten letzten Wochen und Berichten musste mal wieder etwas ruhe einkehren. Jedenfalls sah der Graph diesmal „monoton fallend“ aus. Aber genug der Kurvendiskussion, hier ein paar Zahlen:
Frankreich konkurrierte diesmal mit Spanien um den dritten Platz. Auch wenn das „erfolgreich“ für Frankreich ausging, bleiben die Zahlen mit <300€ doch deutlich unter dem Vorniveau. Spanien brachte <150€ ein was auch eher durchschnittlich ist. Italien legte mit 666€ eine teuflisch mittelgute Woche hin. Zum Schluss noch Deutschland mit <1800€ eine recht akzeptable Woche.
Nach den orbitant hohen Zahlen der letzten Wochen muss man diese Zahlen einmal einordnen. Ziel war 100-120k Umsatz dieses Jahr (nach den letzten Wochen eher 120k). D.h. 10k pro Monat und das heißt 2500€ pro Woche müssen rumkommen. Wer in Klasse 5 aufgepasst hat, kann bereits berechnen, dass wir mehr als 2500€ Umsatz gemacht haben. Knapp unter 2900€ sind es geworden. Damit liegen wir sogar auf Kurs Richtung 150k€ Umsatz. Also alles im Grünen Bereich.
Nachschubprobleme
Ich habe diesmal Nachschubprobleme anderer Natur. Durch die letzten Wochen und meine Reise sind meine Bestände sehr zur Neige gegangen und ich benötige dringend Nachschub. Mit meinem Lieferanten hatte ich diverse Vereinfachungen besprochen, damit die Abwicklung nicht zu kompliziert wird. Da ich nun eine breite Bandbreite an Artikelvarianten benötige ist das nicht so einfach für mich vorsortierbar. Ich habe deshalb meiner Ansprechpartnerin ein File mit der Gesamtmenge rüber geschickt und darum gebeten, dass sie auswählt was sie zuerst liefern kann. Das ist nicht so doll, aber ich denke die Gesamtbestellsumme im 5-Stelligen Bereich tröstet darüber hinweg…
Verfahrensfragen
Kommen wir zum Hauptthema dieser Woche. Im Urlaub erhielt ich eine Nachricht von Amazon mit dieser Einleitung (das hatte ich bereits das letzte Mal geschrieben):
Erfüllen Sie Ihre neuen steuerlichen Verpflichtungen in Deutschland
Mail von Amazon Services Europe vom 24. Mai 2019 16:07:28 OESZ
Guten Tag,
gemäß den Änderungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes (§ 22f UStG) muss Amazon eine Steuerbescheinigung (F22) von Verkäufern einholen, die in Deutschland steuerlich registriert sein müssen. […]
Amazon stellt dankenswerter Weise das notwendige Formular direkt bereit was man ausfüllen muss und an das eigene Finanzamt schicken darf. Ist man im Ausland ansässig, liefert Amazon noch die Information nach, welches deutsches Finanzamt die Bearbeitung für welches Wohnsitzland übernimmt. (Rumänien z.B. in Chemnitz-Mitte).
Das Formular ist nicht so kompliziert auszufüllen, und durch die (in der Mail verlinkten) Hilfeseiten von Amazon hat man echt keine Probleme das zu erledigen. Was bei mir hängen bleibt ist, dass man nun bei der Gewerbeanmeldung als Onlinehändler noch einen weiteren Schritt beachten muss. Man muss durch das 22f Formular nämlich vorankündigen welche Plattformen/Marktplätze man absehbar nutzen möchte. Man kann das sicherlich auch durch eine Nachmeldung leicht ändern. Aber es ist eine weitere (kleine) Verkomplizierung der Abläufe. Warum kann eigentlich nicht die Plattform die Meldung für mich machen? Das wäre auch besser, wenn ich an die Steuerhinterzieher aus dem Ausland denke die auf Amazon verkaufen…
Damit kommen wir direkt zur nächsten Verfahrensfrage. Diesmal ereilte mich eine Mail von der Zentralen Stelle bei der man sich bezüglich Teilnahme an Dualen System registrieren musste. Man warf mir vor, dass ich mich da nur scheinhalber registriert hätte (was selbstregend nicht stimmt), dann man hätte von mir keine Duale System Meldung erhalten:
[…]Sie haben sich in diesem Zusammenhang in unserem Verpackungsregister „LUCID“ registrieren lassen. Bei Ihrer Registrierung haben Sie erklärt, Ihren Rücknahmeverpflichtungen nachzukommen und dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.
Ihren Rücknahmeverpflichtungen kommen Sie jedoch grundsätzlich nur dann pflichtgemäß nach, indem Sie sich an einem oder mehreren (dualen) Systemen beteiligen. Bislang hat uns noch kein System Ihre Beteiligung gemeldet. […]Weiterhin fordern wir Sie auf, uns nach erfolgter Systembeteiligung im Rahmen Ihrer Verpflichtung zur Datenmeldung gemäß § 10 Verpackungsgesetz alle im Rahmen einer Systembeteiligung getätigten Angaben zu den Verpackungsmengen unverzüglich auch an das Verpackungsregister LUCID zu übermitteln.
Mail von ZSVR vom 05.07.19 08:27
WTF!? Ersten: Wieso hat Usepack meine Infos nicht gemeldet? Oder ist die ZSVR nicht in der Lage ihre eigenen „vorläufigen“ Nummern zu lesen?
Zweitens: Wieso muss ich nochmal Zahlen melden, wenn die Anbieter das schon machen? Wieso wieder doppelten Aufwand verzapfen? „Geht ja schnell“ zählt nicht. Es ist einfach unnötig! Irgend etwas stimmt hier nicht. In der Umsetzung und in der Konzeption.
Und das Beste: Dieser Quark schafft keinen Mehrwert sondern ist wieder reines Controlling. (Aber das sieht man auch in Firmen: Anstatt die Leute die Wert schaffen machen zu lassen, sorgen andere dafür sie mit möglichst viel Quark davon abzuhalten. Siehe Youtube „Rise of the Bullshit Job„)
Schlussworte
Habt ihr ähnliche Mails (insbesondere die von der ZSVR) erhalten? Wisst ihr mehr wieso man doppelt melden muss? Habt ihr seit der Endmeldung für 2018 (und der Vormeldung für 2019) am Jahresanfang irgendwas zum Thema „Duales System“ gehört oder seit ihr ähnlich über das Thema überrascht wie ich?
Bis zum nächsten Mal!
Euer Kevin
Vorab schon Mal ein Dank an alle, die mich unterstützen. Danke, das hilft mir sehr!
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Auf facebook gab es einige Diskussion dazu, hab aber selber die Mail nicht bekommen. Du musst deine lizenzierten Mengen selber nochmal bei Lucid eintragen.
Bin deiner Meinung und hab eine bezeichnende Anekdote dazu: langes Jammern, dass man mit der Arbeit nicht fertig wird und einen zusätzlichen Mitarbeiter benötigt –> Lösung ein Mitarbeiter wird eingestellt, der die Zeitplanung und Controlling für die viele Arbeit zu machen hat Naja der Kollege hat gekündigt und jetzt sitzt einer da der die Planung für die Arbeit macht, aber keiner macht die Arbeit…
Hi,
ja habe auch eine bekommen. Bin bei Reclay. Deswegen für mich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, dass das automatisch geht. Ich schreibe ihnen jetzt einfach mal eine E-mail. Beim Meldevorgang kann man auch unterschiedliche Punkte wählen:
– Initiale Planmengenmeldung
– Unterjährige Mengenmeldung
– Jahresabschlussmengenmeldung
– Nachtragsmengenmeldungen
– Abzugsmengenmeldungen
Was ist da bitte das richtige
Also meine Interpretation ist die:
Am Anfang des Jahres schätzt du was du für mengen haben wirst und machst die Initiale Meldung
Falls du unterjährig dringend ne Änderung machen musst (weil du komplett daneben lagst) machst du eine Unterjährige Mengenangabe. Ich geh davon aus, dass das eher für die BigPlayer wichtig ist.
Am Ende machst du eine Jahresabschlussmeldung
Falls du für ein Jahr vergessen hast zu melden, machst du einie Nachtragsmeldung.
Falls deine initiale Schätzung zu hoch war, machst du eine Abzugsmeldung.
Ist aber alles nur spekulation. Da gibts bestimmt ne Hilfe dazu – irgendwo.
Hi Kevin,
hab die gleiche dumme Email erhalten. Hab dann mit Usepack telefoniert und die meinten, dass die momentan mega viele Anfragen diesbezüglich erhalten. Sie haben Ihre vorgänge überprüft und alle Daten wurden gemeldet. Man bekommt diese Email eigentlich nur dann, wenn man auf der Seite der Zentralen Stelle nicht nocheinmal die Verpackungsmengen gemeldet hat (wie du schon sagst diese doppel meldung ist völliger Quatsch aber so ist es halt). Ich hab meine Verpackungsmengen auf der Zentralen Seite eingetragen und wart jetzt erst mal ab.
Gruß Manuel
Danke für die Rückmeldung! Fühlt sich gleich etwas besser an, nicht der einzige zu sein den es erwischt hat.
https://www.usepac.de/wie-funktionierts.html
EINFACH IN NUR 3 SCHRITTEN!
Und dann steht unter Punkt 4! 😀 (Haben die wohl nachträglich hinzugefügt…)
4. Nach Anmeldung bei uns und nach Erhalt Ihrer Entsorgungslizenz sind Sie dann verpflichtet, im Lucid Portal bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister eine inhaltsgleiche (kostenfreie) Meldung zur Gegenprobe abzugeben.
Toll. Das erklärt einiges