Steuern & Fracht

Versand durch Amazon #47: Steuern und Fracht

Hallo Leute zur 47ten Ausgabe meines Versand durch Amazon Logbuchs. Diese Woche ging es sehr technisch zu. Das Thema Steuer und „Reverse Charge“ beschäftigte mich mehrfach, außerdem muss die Fracht meines ersten Imports aus den USA geregelt werden und dann war ich auch nochmal einkaufen – groß einkaufen.

Bericht zur Lage des Verkaufs

Diese Woche war gut. Nicht die beste Woche aller Zeiten aber locker wieder über 700EUR. Die letzte Woche hatte nebenbei noch einen besseren Ausgang als geschrieben, da spät Abends nochmal einige Bestellungen herein kamen. Bei mir beginnt die Woche quasi am Sonntag Abend bereits. Der Montag war, wie jede Woche stark. Bezüglich des Monatsergebnisses und dem verteidigen des Verkäufer-Level 4 sieht es eher mau aus – nicht unmöglich, jedoch unwahrscheinlich.

Da die letzten Wochen sehr gut waren, habe ich am Freitag noch „schnell“ einen Großeinkauf getätigt. Dies war nötig, da ich feststellen durfte, dass mein Großhändler gerade ein paar Angebotspreise für einige meiner Artikel laufen hat – und das Angebot am Sonntag ausläuft.In Summe waren über 800EUR fällig und die Menge sollte bis in den November reichen.
Leider gab es auch eine schlechte Nachricht. Ein Artikel der immer gut lief ist aktuell nicht mehr lieferbar und ich kaufte noch die letzten Reste zusammen. Als ich zu Hause war kam ich auf die Idee nach alternativen Sourcing Quellen für den Artikel zu suchen und war verblüfft als ich einen fand – zu einem besseren Preis. Nachschubproblem gelöst. Ich könnte mich ärgern, dass ich nicht schon früher hier Zeit investiert hatte.

Steuern – Reverse Charge und Kleinunternehmer

Zu aller erst eine Warnung: Ich bin kein Steuerberater und spiele hier auch keinen. Ich versuche hier nur mein aktuelles Verständnis der Steuergesetzgebung nieder zu schreiben. Ich gehe davon aus, dass meine Steuerberaterin mir die letzten Wissenslücken noch schließen wird. Danke auch an Denis der bereits in #27 das erste Mal Reverse Charge auf den Tisch gebracht hat.

Reverse Charge nennt man das Besteuerungs-Verfahren was zum Zuge kommt, wenn Unternehmen (auch Kleinunternehmer) Leistungen aus dem Ausland in Anspruch nehmen. Bei diesem Verfahren geht die Steuerschuld auf den Empfänger über. Heißt: Die Umsatzsteuer muss abgeführt werden. Auch wenn man Kleinunternehmer ist.

Wie trifft das Thema uns? Amazon stellt Rechnungen mit verschiedenen Steuernummern aus. Für die Leistungen in Deutschland (Pick&Pack im Lager) stellt Amazon eine Rechnung mit deutscher Steuernummer aus. Alles easy in diesem Fall. Aber die Rechnung für Werbung und für die Grundgebühr (die jeder zahlt) sind mit einer luxenburgischen Steuernummer ausgestellt, also Leistungen aus dem Ausland. Welche Rechnungen betroffen sind sieht man leicht im Seller Central unter Berichte > Steuerdokumente. Die Spalte „Lieferantenregistrierung“ ist die USt-ID.

Solange man keine VAT ID (europäische USt-ID) hat, kann Amazon einem keine Netto-Rechnung ausstellen. Heißt aber nicht, dass man dann kein Steuerschuldner ist. Denn Steuerschuldner ist man, wenn man Gewerbetreibender ist, nicht erst durch die Zuteilung einer USt-ID. So jedenfalls verstehe ich die Regelung. Interessante Anmerkung: Auf meinen Rechnungen findet sich kein Hinweis auf Reverse Charge (das ist normalerweise bei solchen Rechnungen aber vorgeschrieben. Ob das auf einen Sonderfall hindeutet weiß ich nicht.)
Wenn Amazon keine USt-ID von uns kennt schlägt es auf die Rechnung selber auch nochmal die Deutsche MWSt auf (und führt diese an den deutschen Fiskus ab). Wir müssen als Steuerschuldner das selbe nochmal machen. Hmmm… Dumm gelaufen.

Mein Schluss bisher dazu?

  1. Eine USt-ID beantragen und bei Amazon unter „Informationen zum Verkäuferkonto“ > „Steuerinformationen“ hinterlegen.
    An die Kleinunternehmer: Dadurch muss man nicht automatisch an der USt-Umlage teilnehmen. Aber klärt das gern nochmal mit eurem Steuerberater.
  2. Danach muss man Amazon auffordern die Rechnungen zu korrigieren und neu auszustellen. Ob das so einfach gehen wird ist die Frage. Und auch ob man die Rechnungen rückwirkend für das Ganze Jahr korrigiert bekommt.

Die Geschichte mit der Korrektur entnehme ich dieser Website der Handelskammer Hamburg Abschnitt 2.5 .

Frachtpapiere – Commercial Invoice

Wow… das Thema kann einen ganz schön stressen. Was man sich über Adressen so unterhalten kann… Aktuell geht es um die Commercial Invoice – das ist die Handelsrechnung die für die Fracht und den Zoll benutzt wird. Mir ist wichtig, dass meine tatsächliche Firmenadresse für diese Rechnung verwendet wird (um den Besitzer anzuzeigen) jedoch die Adresse des Amazon-Warenlagers für die Ship-To Adresse. Außerdem stellte es sich als Hindernis heraus, dass der Hersteller keine standard Kartongrößen verwendet und damit jede Bestellung potentiell in unterschiedlich vielen Transport-Kartons untergebracht wird. (Da sind die Chinesen professioneller aufgestellt. Die können einem schon vor der Bestellung sagen wie viele Kartons und welches Gewicht etc. die Lieferung haben wird.)
Um ganz ehrlich zu sein: Ich werde verdammt froh sein, wenn erstmal alles bei Amazon eingebucht ist und die Episode durch ist.

Soweit von mir. Falls ihr Anmerkungen zum Thema Steuern oder Fracht habt, lasst es mich wissen. Ich versuche soviel wie möglich aufzusammeln (ohne dabei Gaga zu werden…).

13 Gedanken zu „Versand durch Amazon #47: Steuern und Fracht

    1. admin Beitragsautor

      Amazon verwies mich auf die Abrechnung des laufenden Monats im Oktober. Dann sollte ich mich nochmal melden.
      Man will mir wohl auch nur die neuen Rechnungen korrekt ausstellen. Ich hab meine Steuerberaterin nochmal diesbezüglich angefragt, ob wir ohne Amazons Mitwirkung eine Chance haben die zuviel bezahlte MWSt zurück zu erhalten. Amazon behauptet, dass dies über die eigene Steuererklärung ginge. Falls jemand von euch das schon Mal hinbekommen hat, würde mich das interessieren.

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  1. daniel

    Hi, ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema. Bin in Österreich. Aber ich glaube die GEsetzgebung mit der Ust bezüglich Kleinunternehmerregelung ist (fast) gleich.

    Ich blicke hier noch nicht ganz durch. Wie ich das gelernt bzw verstanden habe bezahlt man als Kleinstunternehmer die Ust+ Zoll für das jeweilige Produkt. Da die Ust eine Endkundenbesteuerung ist muss die natürlich nicht 2x bezahlt werden – also 1x von mir + 1x vom Kunden, dh. ich bezahle die Ust verrechne dieser bei der AMZ Rechnung jedoch nicht weiter an den Kunden sonder verrechne den Nettopreis.

    1) Sehe ich das richtig?
    2) Gibt es bei Amazon überhaupt die Möglichkeit im Seller Central anzugeben, dass man Kleinunternehmer ist und damit die Ust an den Fiskus schon abgeführt hat und diese nicht mehr hinzugerechnet wird beim Verkauf?

    LG Daniel

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    1. admin Beitragsautor

      Ich hab in meiner Verkäuferseite bei Amazon reingeschrieben, dass ich Kleinunternehmer bin und deshalb nur Rechnungen ohne MwSt schreiben kann. Amazon selbst verschickt ja keine Rechnung in deinem Namen. Falls ein Kunde eine will kontaktiert der dich. Dann erstellst du eine ohne Steuer und mit dem Hinweis auf deinen Kleinunternehmer status und schickst die ihm zu. Kurz : nur du bezahlst Steuer und zwar beim Einkauf.

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      1. Daniel

        Aber dann bleibe ich ja sitzen auf den Umsatsteuerkosten die normalerweise der Kunde bezahlt (falls Einzelunternehmer)?

        Oder ich verrechne ihm den Nettopreis den ich normalerweise Brutto anbieten würde um die UST kKosten wieder reinzuholen?

        Danke LG

        Antworten
  2. Alex

    Hi,

    seitdem ich die Umsatzsteuer-ID angegeben habe, erhalte ich auch die Fulfillment by Amazon-Rechnungen mit einer luxemburgischen ID (eigentlich habe ich ausschließlich Steuerdokumente mit luxemburgischer ID erhalten).

    Kannst du das mal gegenprüfen? Habe in der UStVA jetzt einfach die Umsatzsteuer für alle Netto-Rechnungen der Steuerdokumente nachgezahlt, sollte doch ausreichend sein? (PS. ebenfalls Nutzer der Kleinunternehmerregelung)

    Danke und beste Grüße

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    1. admin Beitragsautor

      Moment moment. Als Kleinunternehmer nimmst du gerade nicht an der UStVA teil. Wenn du das jetzt doch machst, dann könntest du damit kein Kleinunternehmer mehr sein. Klär das bitte mit deinem Steuerberater ab.
      Falls du keinen hast ist das ein guter Moment dir einen zuzulegen. Bei mir war es so (soweit ich mich erinnere), dass ich die Nachzuzahlende Steuer unter angabe meiner normalen Steuernummer ans Finanzamt überwiesen habe. Hatte ich so mit meiner Steuerberaterin abgesprochen.

      Und ja: Du bekommst hauptsächlich Luxenburgische Rechungen von Amazon.

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      1. Alex

        Danke dir für deine schnelle Rückmeldung!

        Ich habe die UmsatzsteuerID nur eingetragen, damit ich nicht doppelt Steuern zahle, speziell bei den luxemburgischen Rechnungen (Stichwort Reverse Charge)
        Diesbezüglich habe ich auch die offenen Steuern des letzten Halbjahres nachzahlen müssen.

        Beste Grüße

        Antworten
      2. Manuel Amann

        Hallo Kevin,

        meines wissens nach kann man sich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer ID besorgen und kann dann auch die Umsatzsteuervoranmeldungmache. Man kann also die Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen. Wenn man das allerdings so macht gilt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Kleinunternehmer ist man allerdings trotzdem noch da dies ja die Unternehmensform ist.

        Gruß Manuel

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        1. admin Beitragsautor

          Die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der Unternehmensform zu tun, sondern nur mit der Steuer. Ja, man kann sich eine UStID geben lassen. Allerdings NICHT für die Voranmeldung, sondern um gegenüber ausländischen Firmen den eigenen Status als Unternehmen zu kommunizieren. Nutzt man die Vorsteueranmeldung ist man meines Wissens kein Kleinunternehmer mehr. Wobei ja auch noch andere Dinge am Kleinunternehmer dran hängen (wie vereinfachte GuV Rechnung etc). Für sowas solltest du dringend mit deinem Steuerberater reden.

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  3. Sven

    Hi,
    vielen Dank für den Informativen Artikel – in die „Falle“ mit der doppelten Besteuerung bei den FBA-Gebühren bin ich als unerfahrener Kleinunternehmer jetzt auf getappt 😉

    Noch eine generelle Frage zu Reverse-Charge: Gilt dies nur bei „Dienstleistungen“ aus dem Ausland oder auch beim Einkauf von (physischen) Waren. Muss ich also wenn ich z.B. Waren aus China kaufe und zum Weiterverkauf zu mir schicken lasse auch das Reverse-Charge-Verfahren anwenden und die deutsche Umsatzsteuer berechnen?

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    1. admin Beitragsautor

      Das gilt nicht nur für Dienstleistungen sondern erst recht bei Ware.
      Auch bei China Ware musst du die Steuern zahlen – das ist dann aber kein Reverse Charge sondern die Einfuhr Umsatzsteuer. Finanziell kommt das für dich aufs gleiche raus.

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      1. Sven

        Okay, dass generell Umsatzsteuer anfällt ist logisch. Diese zahle ich natürlich, es ist aber nichts (wie Reverse-Charge), was ich als Kleinunternehmer auf meiner Lohnsteuer-Voranmeldung angeben muss, richtig? Ich hatte bei meinem Finanzamt bezüglich Reverse-Charge angefragt und sie haben mir mitgeteilt dass ich auch als Kleinunternehmer in den ersten 2 Jahren monatliche Voranmeldungen machen soll. Darauf bezog sich meine Frage hauptsächlich, da ich diese Voranmeldung nun zum ersten Mal abgeben muss.
        Danke & Grüße,
        Sven

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