Versand durch Amazon #212: DSGVO vs. EMail Marketing

Aktuell plane ich den Launch des EU Vertriebs meines neuesten Produkts. Da spielen Emails eine wichtige Rolle. Und damit sitzt die DSGVO direkt mit im Boot. Doch vorher gibt es den gewohnten Blick auf die Zahlen der letzten Woche.

Bericht zur Lage des Verkaufs

Die neuen Ziele sind noch frisch. 150k sollen es werden. Damit müssen pro Woche 2900€ Umsatz her. Das wird sportlich. Aber schauen wir mal:

Deutschland hatte zwei gute Tage (Di, Fr) und ein schwaches Wochenende. Am Ende wurden es nur 1600€. Und damit eine Herausforderung für das Ausland da noch was zu retten.

Frankreich war sehr souverän zweitbester Marktplatz. Mit Umsätzen zwischen 40 und 150€ pendelte man sich ein und kam so knapp unter der 700€ Marke durchs Ziel. Italien ist hingegen noch in Winterschlaf. Mit nur 300€ war das nichts weltbewegendes. Die Spanier schafften es sogar noch gedämpfter. Nur 1 Verkauf dieses Woche! Nicht mal genug um das Ausland insgesamt über die 1000€ Marke zu bewegen. Das muss besser werden um die 150k zu schaffen.
Andererseits ist der Januar immer Asche bei mir. Da kann man mit der Zahl (>2600€) schon zufrieden sein.

DSGVO vs Email Marketing

„Hier kiek ma! Ick will dir wat verkofen.“ So oder so ähnlich wollte ich meine Zukünftigen bezirzen. Genauer: Meine Kundengruppe die ich sehr genau benennen kann. Ich kann sie teilweise sogar mit Namen benennen, da sie ihre Kontaktdaten öffentlich auf ihrer „Verbandswebsite“ gepostet haben. Nun stellt sich mir die Frage, „darf ich die bezir… äh bemailen?“ Hab da mal bei „Frag einen Anwalt“ ne Frage gestellt. Mal schauen.

Alternativ mach ich das durch Briefpost. Das darf man nach wie vor. Oder ich schreib deren Unternehmen an. Das geht definitiv. Juristische Personen habe (noch) kein Persönlichkeits-/Datenschutzrecht.

Habt ihr damit Erfahrungen? Wie geht die DSGVO mit öffentlich zugänglichen Informationen um? Und wie sind Arbeits-Mail Adressen und Privatadressen unterschiedlich? Und was macht man mit Freelancern? Falls ihr Infos habt, würde ich mich über Kommentare freuen.

Sonstiges

Ich hab mir ein Dot-Journal* bestellt und werde jetzt auch mal „Bullet Journaling“ machen. Guckt man auf Youtube findet man viele Videos, überwiegend von Frauen, die ihre Journals bunt verzieren und da viel Arbeit und Zeit rein versenken. Der ursprüngliche Gedanke des Bullet Journals kommt aber vom „Rapit Logging“, dem schnellen und übersichtlichen notieren von Infos so, dass man effektiver ist und den Überblick behält. Dazu gibt’s ein Buch* (was ich bei gegebener Zeit mal lesen muss). Hier die Kurzeinführung zum Bullet Journal, so in die Richtung (+ Habbittracker und Gratitute Journal) will ich machen. (Mein Trello nutze ich aber weiter.)

Soweit von meiner Seite. Kennt ihr Bullet Journaling? Was haltet ihr davon?

Bis zum nächsten Mal,

Euer Kevin


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6 Gedanken zu „Versand durch Amazon #212: DSGVO vs. EMail Marketing

  1. Lennart

    Neumodischer Kram ^^ Ich habe hier leere Bücher (ganz leere Seiten) und nen Stift. Fertig aus – da sind die nächsten Tage drin geplant – aber kein festes Schema, denn es gibt ja auch keine feste Tagesordnung und es kommt eh immer was dazwischen. Und wenn jemand anruft, schlägt man ne Seite auf und notiert es sich. Fertig aus.

    Sachen die terminiert oder nicht vergessen werden dürfen (oder wiederkehrend sind) werden im Lightning/Thunderbird vermerkt, der ist mit dem Android Handy verknüpft.

    Mehr braucht es meiner Meinung nach nicht für 1-Mann Betriebe – und alles weitere an Struktur schränkt mehr ein, als das es hilft.

    Aber jeder arbeitet anders – was ja auch gut ist 🙂

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  2. Marcus

    Ich beschäftige mich aktuell intensiv ebenfalls mit einem neuen Thema für mich – dem Vertrieb. Der beste, lehrreichste Weg für mich ist die Firmen tatsächlich ANZURUFEN. Ja, kalt Aquise. Aber wenn es ein Produkt ist, was wirklich hilft und einen Mehrwert schafft, dann fällt es einem leichter.

    Organisieren tue ich mich auf ähnliche Weise wie das Buch. Allerdings nutze ich ToDoIst dazu. Das fällt mir einfacher und ist für mich tatsächlich schneller.

    Antworten
  3. admin Beitragsautor

    Ich verweise hier mal auf die Antwort die ich bei FragEinenAnwalt.de erhalten habe:
    https://www.frag-einen-anwalt.de/Verwendung-von-oeffentlich-zugaenglichen-Daten-zum-zwecke-der-Email-Werbung–f337048.html

    Auch der Cold Call ist prinzipiell nicht zulässig.
    Verwunderlich ist, dass der Umgang mit elektronischen Medien strenger ist als mit Briefpost. Gerade elektronische Medien könnte man ja leicht automatisiert ausfiltern. Briefpost hingegen muss ich aufmachen lesen und wegwerfen.

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